InterMaxGroup AG, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Aktualisiert am 4. Februar 2020
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der auf dem Auftrag angegebene Kunde, dem diese Geschäftsbedingungen beigefügt sind ("Sie" und "Kunde") und InterMaxGroup AG ("wir", "uns" und InterMaxGroup), die nachstehend jeweils als Partei und gemeinsam als Parteien bezeichnet werden können, vereinbaren hiermit Folgendes:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der webbasierten Anwendungssoftware, der professionellen Paketdienstleistungen, Produkte und des Off- und Online-Supports von InterMaxGroup seitens des Kunden (jeweils als Dienstleistung und Dienstleistungen bezeichnet), die in einem oder mehreren von den Parteien unterzeichneten Auftragsdokumenten einschließlich der dazugehörigen Belege (jeweils als Auftrag und Aufträge bezeichnet) aufgeführt sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der von InterMaxGroup von Zeit zu Zeit gemäß dem nachstehenden Absatz geänderten Fassung) und sämtliche Aufträge (zusammenfassend als Vereinbarung bezeichnet) stellen das gesamte Einvernehmen der Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen dar und regeln alle anderen Dokumente oder Vereinbarungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Geschäftsbedingungen und einem Auftrag, gelten die Bedingungen des Auftrags.
InterMaxGroup AG kann die Geschäftsbedingungen jederzeit aktualisieren, wobei InterMaxGroup die aktuelle Version auf unserer Website (die Website) zur Verfügung stellt. InterMaxGroup wird sich in angemessener Weise bemühen, Sie über solche Aktualisierungen über die von Ihnen in Ihrem Auftrag angegebene E-Mail zu informieren. Gleichwohl ist Ihre weitere Nutzung der Anwendung, wie unten aufgeführt, ein schlüssiger Beweis dafür, dass Sie die Vereinbarung in der geänderten oder modifizierten Fassung gelesen und ihr zugestimmt haben und sich weiterhin damit einverstanden erklären, alle in der Vereinbarung in der zu diesem Zeitpunkt geänderten oder modifizierten Fassung enthaltenen Geschäftsbedingungen einzuhalten und an diese gebunden zu sein. Die neueste Version dieser Geschäftsbedingungen wird auf der Website veröffentlicht, und Sie sollten die Geschäftsbedingungen vor jeder Nutzung der Anwendung überprüfen. Sie sollten die Website regelmäßig auf Aktualisierungen und/oder Änderungen überprüfen. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt mit einem Teil der dann geltenden Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind, müssen Sie die Nutzung der Anwendung sofort einstellen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das verbotene Inhalte strikt verboten sind und, bei Nichtbeachtung, rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
"Verbotene Inhalte" bedeutet
- Material, das
- gegen geltendes Recht verstößt,
- gegen geistiges Eigentum oder andere Rechte Dritter verstößt, oder
- zu Ansprüchen gegen uns, Sie oder Dritte führen kann,
- pornographisches oder unzüchtiges Material oder Links zu solchem Material, und
- Nachrichten oder Mitteilungen, die
- anstößig, beleidigend, unanständig oder obszön sind,
- die bei einem anderen Internet-Benutzer Ärger, Unannehmlichkeiten oder Angst auslösen können, oder
- Spam oder unerwünschte Massen-E-Mails darstellen.
- Lizenzerteilung
1.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt InterMaxGroup dem Kunden hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht abtretbare und nicht übertragbare Lizenz während der Laufzeit: (a) auf die Anwendung zuzugreifen und sie ausschließlich zur Verwaltung und zum Betrieb seiner Geschäfte zu nutzen, (b) Kundendaten auf oder durch die Anwendung zu speichern und (c) Anwendern und Partnern den Zugriff auf die Anwendung und deren Nutzung für die in den vorstehenden Klauseln (a) und (b) genannten Zwecke zu gestatten. Der Begriff "Anwendung" bezeichnet die webbasierte Anwendungssoftware, die dem Kunden von InterMaxGroup zur Verfügung gestellt wird.
1.2 Der Kunde erkennt an, dass InterMaxGroup weltweit die ausschließlichen Rechte, Titel und Interessen an der Anwendung und an Teilen oder Kopien davon sowie alle Patente, Marken, Handelsnamen, Urheberrechte, Designrechte und Geschäftsgeheimnisse (einschließlich, ohne Einschränkung, alles damit verbundene technische Know-how) besitzt (zusammenfassend die Eigentumsrechte). Die hiermit gewährten Lizenzen stellen keinen Verkauf der Anwendung oder der zugrundeliegenden Software und der darin enthaltenen Schutzrechte dar. Der Kunde erkennt weiterhin an, dass alle abgeleiteten Produkte oder Arbeiten, Feedback, Ideen oder Vorschläge des Kunden in Bezug auf Verbesserungen oder Änderungen an der Anwendung das Eigentum von InterMaxGroup sind und jederzeit alle Rechte, Titel und Interessen beibehalten. Als Gegenleistung für die Bereitstellung der Lizenz zur Nutzung der Anwendung und der Dienste durch InterMaxGroup überträgt der Kunde hiermit alle Rechte, Titel und Interessen, die der Kunde oder ein Anwender oder Partner an solchen abgeleiteten Produkten oder Arbeiten, Feedback, Ideen oder Vorschlägen sowie an daraus resultierenden Verbesserungen oder Änderungen der Anwendung hat, an InterMaxGroup und wird jedem Anwender und Partner mit Wirkung ab dem Datum der Erstellung und durch Abtretung zukünftiger Rechte diese Rechte übertragen. Für die Zwecke dieser Vereinbarung bedeutet (a) der Begriff Anwender: jeder Mitarbeiter oder unabhängige Auftragnehmer des Kunden, der dadurch berechtigt ist, auf die Anwendung für und im Namen des Kunden gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und sie zu nutzen, und (b) der Begriff Partner: jede Entität, die kein Anwender ist und die vom Kunden berechtigt ist, auf die Anwendung gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und sie zu nutzen. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass er für alle Handlungen und Unterlassungen seiner Anwender und Partner gemäß dieser Vereinbarung oder gemäß einer anwendbaren separaten Vereinbarung haftbar bleibt.
1.3 Alle Rechte, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, sind ausdrücklich InterMaxGroup vorbehalten. Der Kunde darf und wird es keinem Anwender oder Dritten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf einen Partner) weder direkt noch indirekt erlauben: (a) den Quellcode oder die zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen der Anwendung zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode oder die der Anwendung zugrunde liegenden Ideen oder Algorithmen zu ermitteln; (b) die Anwendung zu modifizieren, zu übersetzen oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Anwendung zu erstellen; (c) die Zugriffs- und Nutzungsrechte für die Anwendung zu installieren, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleasen, zu vertreiben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, abzutreten oder anderweitig an Dritte als Dienstleistungsunternehmen oder auf andere Weise zu übertragen; oder (d) Eigentumshinweise, Marken oder Etiketten, die in oder auf der Anwendung oder einer grafischen Darstellung davon enthalten sind, zu entfernen.
- Gebühren und Bezahlung
2.1 Die Nutzung der von InterMaxGroup AG zur Verfügung gestellten Software ist für den Kunden kostenfrei.
2.2 Der Kunde ist allein verantwortlich für die Zahlung von Steuern (einschließlich Verkaufs- oder Gebrauchssteuern, Übertragungssteuern, Verbrauchssteuern, immaterielle Steuern, Vermögenssteuern und ähnliche Steuern und Abgaben), die sich aus den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Transaktionen ergeben. Davon ausgenommen sind jedoch alle Steuern, die von InterMaxGroup aufgrund der von InterMaxGroup im Rahmen dieser Vereinbarung erzielten Einnahmen zu zahlen sind.
2.3 Der Publisher wird darauf hingewiesen, dass Zahlungen erst ab einem Mindestbetrag von 250 USD ausgeführt werden. Sollte der Publisher diesen Betrag nicht erreichen und sich vorher ausbezahlen lassen wollen, wird eine Gebühr von 50 USD erhoben.
2.4 Sollten in einem Zeitraum von 6 (sechs) Monaten keine neuen Initial-Zahlungen festzustellen sein, wird der Affiliate-Account deaktiviert und es erfolgen keine weitere Auszahlungen. Zur Fortsetzung der Zusammenarbeit muss der Affiliate einen neuen Account erstellen.
- Laufzeit
Die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung (die Erstlaufzeit) beginnt am Tag des Inkrafttretens und läuft, sofern sie nicht von einer der Parteien gemäß Abschnitt 15 früher gekündigt wird, für den im Auftrag des Kunden angegebenen Zeitraum weiter. Danach verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um den im Auftrag des Kunden angegebenen Zeitraum (jeweils eine Verlängerungslaufzeit), sofern sie nicht gemäß Abschnitt 15 früher gekündigt wird. Die Erstlaufzeit und jede Verlängerungslaufzeit bilden die gesamte Laufzeit (Laufzeit) dieser Vereinbarung.
- Technische Support-Dienste
Während der Laufzeit bietet InterMaxGroup dem Kunden technischen Support für Fragen, die sich im Zusammenhang mit der standardmäßigen täglichen Nutzung der Anwendung durch den Kunden ergeben. Dieser Support wird während der normalen Geschäftszeiten von InterMaxGroup geleistet und kann nach alleinigem Ermessen von InterMaxGroup in Form von E-Mail- oder Telefon-Support geleistet werden. Um Zweifel auszuschließen, stellt InterMaxGroup den Partnern die oben genannte technische Unterstützung nicht zur Verfügung, für die der Kunde auf eigene Kosten verantwortlich ist.
- Dienstleistungsvereinbarung
5.1 Sollte die Anwendung einen Defekt oder Fehler aufweisen, wird InterMaxGroup seine wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen unternehmen, um diesen Defekt oder Fehler zu beheben. InterMaxGroup garantiert, dass die Ausfallzeit der Anwendung nicht mehr als ein Zehntel von einem Prozent (0,1%) in einem bestimmten Kalendermonat beträgt, ausgenommen Wartungsausfallzeiten.
5.2 Der Kunde kann jede unvorhergesehene Nichtverfügbarkeit über das Kontaktformular an den Helpdesk von InterMaxGroup melden.
- Dateneigentum, -aggregation und -speicherung
6.1 Die Kundendaten bestehen aus Informationen, die vom Kunden, den Anwendern des Kunden oder einem Partner in die Anwendung eingegeben werden, sowie aus dem Verhalten des Kunden, des Anwenders und des Partners in der Anwendung, wie es von der Anwendung erfasst wird. InterMaxGroup stimmt zu, dass der Kunde Eigentümer aller Kundendaten ist. Der Kunde ist letztendlich dafür verantwortlich, Kopien aller Kundendaten und der damit verbundenen Informationen anzufertigen und aktuell zu halten. InterMaxGroup wird die Kundendaten nicht an Dritte weitergeben, es sei denn (a) auf Anweisung des Kunden, auch wie in dieser Vereinbarung festgelegt, (b) eine solche Weitergabe durch InterMaxGroup erfolgt, wenn dies gesetzlich oder anderweitig als Reaktion auf eine gerichtliche Anordnung, Vorladung oder einen anderen Rechtsvorgang erforderlich ist, und vorausgesetzt, dass InterMaxGroup den Kunden in angemessener Weise über eine solche Anforderung, gerichtliche Anordnung, Vorladung oder einen anderen Rechtsvorgang informiert hat, oder (c) diese Daten aggregiert wurden oder anderweitig in nicht persönlich identifizierbarer Form vorliegen. Der Kunde gewährt InterMaxGroup hiermit ein gebührenfreies, weltweites, unbefristetes, unwiderrufliches und vollständig übertragbares Recht und eine Lizenz zur Nutzung von Kundendaten in Verbindung mit der Erstellung, Entwicklung und Nutzung von analytischen und statistischen Analysewerkzeugen im Zusammenhang mit der Dienstleistung.
6.2 Die InterMaxGroup-Daten umfassen alle Informationen, Tracking-Daten oder Tracking-Methoden, die von der Anwendung erzeugt wurden, mit Ausnahme der Kundendaten, unabhängig davon, ob die Informationen, Tracking-Daten oder Tracking-Methoden durch die Nutzung der Anwendung durch den Kunden erzeugt wurden oder nicht. Alle Daten und Informationen, bei denen es sich nicht um Kundendaten handelt (einschließlich und ohne Einschränkung InterMaxGroup-Daten
- Datenschutz
7.1 In diesem Abschnitt und in Auflistung 1 der Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung und sind entsprechend auszulegen:
a) "Persönliche Kundendaten" sind alle persönlichen Daten, die von InterMaxGroup im Auftrag des Kunden gemäß oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verarbeitet werden;
b) "DV-Gesetz" bedeutet das Datenschutzgesetz von 1998, die EU-Richtlinie 95/46/EG, in der jeweils ersetzten oder abgelösten Fassung, einschließlich der GSDVO und aller Gesetze und/oder Verordnungen, die die GSDVO umsetzen oder ergänzen; der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG) und aller anderen anwendbaren Gesetze und Verordnungen in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich aller Gesetze, die die oben genannten ersetzen, aufheben und/oder ablösen;
c) "EWR" bezeichnet den Europäischen Wirtschaftsraum;
d) "GSDVO" bedeutet die allgemeine EU-Datenschutz-Grundverordnung 2016/679;
e) "Das Datenschutzschild: „Privacy Shield" bedeutet das vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten betriebene Privacy Shield Schutzsystem und dessen Grundsätze, wie sie durch den Durchführungsbeschluss (EU) C(2016) 4176 der Europäischen Kommission vom 12. Juli 2016 genehmigt wurden, oder jedes Ersatzsystem und seine Grundsätze, die von der Europäischen Kommission zu diesem Zweck von Zeit zu Zeit genehmigt werden;
f) Datenschutzschild-Liste "Privacy Shield List": Die EU-U.S.- und Schweizer-U.S. Rahmenregelungen zum Schutz der Privatsphäre wurden vom US-Handelsministerium und der Europäischen Kommission und der Schweizer Regierung entwickelt, um Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks einen Mechanismus zur Verfügung zu stellen, mit dem sie die Datenschutzvorschriften bei der Übermittlung personenbezogener Daten aus der Europäischen Union und der Schweiz in die Vereinigten Staaten zur Unterstützung des transatlantischen Handels einhalten können. Die "Privacy Shield List" ist die maßgebliche Liste von Organisationen, die vom Handelsministerium der Vereinigten Staaten geführt wird und die sich gegenüber dem Handelsministerium selbst als dem Datenschutzschild zugehörig bescheinigt haben;
g) "Standardvertragsklauseln" sind die Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem EWR an Datenverarbeiter in Drittländern gemäß dem Anhang des Beschlusses 2010/87/EU der Europäischen Kommission (oder alle nachfolgenden Klauseln, die solche Standardvertragsklauseln ändern oder ersetzen können); und
h) "Unterauftragsverarbeiter" bezeichnet jede Person (einschließlich Dritter, jedoch mit Ausnahme von Mitarbeitern von InterMaxGroup oder Mitarbeitern seiner Unterauftragnehmer), die von oder im Namen von InterMaxGroup damit beauftragt wird, persönliche Kundendaten im Namen des Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu verarbeiten.
7.2 Die Begriffe "Verantwortlicher für die Datenverarbeitung", "Datenverarbeiter", "Beurteilung der Auswirkungen auf den Datenschutz", "Datensubjekt", "Persönliche Daten", "Verletzung persönlicher Daten", "Verarbeitung", "Besondere Kategorien personenbezogener Daten" und "Aufsichtsbehörde" haben dieselbe Bedeutung wie in der DSGVO, und ihre verwandten Begriffe sind entsprechend auszulegen, und "verarbeitet" und "Verarbeitung" sind gemäß der Definition von "Verarbeitung" auszulegen.
7.3 Beide Parteien erkennen an und stimmen zu, dass für die Zwecke des DV-Gesetzes der Kunde der für die Datenverarbeitung Verantwortliche und InterMaxGroup der Datenverarbeiter aller persönlichen Kundendaten ist, die von InterMaxGroup im Namen des Kunden in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistungen durch InterMaxGroup im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet werden.
7.4 Auflistung 1 enthält bestimmte Informationen über die Verarbeitung der persönlichen Kundendaten durch InterMaxGroup im Rahmen dieser Vereinbarung, wie in Artikel 28 Absatz 3 der DSGVO gefordert. Der Kunde kann von Zeit zu Zeit durch schriftliche Mitteilung an InterMaxGroup angemessene Änderungen an Auflistung 1 vornehmen, wenn der Kunde dies vernünftigerweise für notwendig erachtet, um diese Anforderungen zu erfüllen. Nichts in Auflistung 1 (einschließlich der Änderungen gemäß diesem Abschnitt 7.4) verleiht einer Partei ein Recht oder eine Verpflichtung.
7.5 Jede Partei garantiert und verpflichtet sich, dass sie alle anwendbaren Verpflichtungen, die sich aus dem DV-Gesetz im Zusammenhang mit der Verarbeitung von persönlichen Kundendaten ergeben können, einhalten wird.
7.6 Der Kunde muss sicherstellen, dass: (a) er berechtigt ist, die relevanten persönlichen Kundendaten an InterMaxGroup zu übertragen, so dass InterMaxGroup und jeder Unterauftragsverarbeiter die persönlichen Kundendaten gemäß diesem Vertrag im Namen des Kunden rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann; und (b) die relevanten Dritten über diese Nutzung, Verarbeitung und Übertragung informiert wurden und, soweit nach DV-Gesetz erforderlich, ihre Zustimmung zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung gegeben haben, wie von allen anwendbaren DV-Gesetzen gefordert.
7.7 InterMaxGroup wird:
(a) Persönliche Kundendaten nicht anders als im Rahmen dieses Vertrags oder auf dokumentierte Anweisungen des Kunden und ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Dienstleistungen verarbeiten, es sei denn, die Verarbeitung ist durch ein anwendbares DV-Gesetz, dem InterMaxGroup unterliegt, vorgeschrieben. In diesem Fall wird InterMaxGroup den Kunden, soweit dies nach dem anwendbaren DV-Gesetz zulässig ist, vor der entsprechenden Verarbeitung dieser persönlichen Kundendaten über diese gesetzliche Anforderung informieren;
(b) den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn InterMaxGroup der Ansicht ist, dass die Anweisungen des Kunden gegen die Gesetze der DV verstoßen;
(c) sicherstellen, dass alle seine Mitarbeiter, die Zugang zu den persönlichen Daten des Kunden haben, Vertraulichkeitsverpflichtungen oder beruflichen oder gesetzlichen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit unterliegen;
(d) unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Kosten der Umsetzung und der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung sowie des Risikos unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit und Schwere für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Kunden geeignete technische und organisatorische Maßnahmen durchführen, um ein diesem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, einschließlich der in Artikel 32 Absatz 1 der GSDVO genannten Maßnahmen;
(e) die persönlichen Daten des Kunden nur an den in Absatz (e) von Auflistung 1 genannten Orten zu verarbeiten, es sei denn, die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden wurde eingeholt;
(f) den Kunden auf seine Kosten und unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der InterMaxGroup zur Verfügung stehenden Informationen bei der Beantwortung von Anfragen einer betroffenen Person unterstützen und die Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf die Sicherheit der Verarbeitung, die Benachrichtigung bei Verstößen, die Bewertung der Auswirkungen auf den Datenschutz und die Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder Regulierungsbehörden in Bezug auf die von InterMaxGroup verarbeiteten persönlichen Kundendaten sicherstellen;
(g) den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem er von einer Verletzung der personenbezogenen Daten Kenntnis erlangt hat;
(h) auf schriftliche Anweisung des Kunden persönliche Daten des Kunden und Kopien davon nach Beendigung der Dienstleistungen und/oder des Vertrags löschen oder an den Kunden zurückgeben, es sei denn, dies wird durch die Gesetze der DV oder durch ein anwendbares Gesetz, denen InterMaxGroup die persönlichen Daten des Kunden unterliegt, verlangt; und
(i) alle Informationen, die für den Nachweis der Einhaltung dieser Vereinbarung erforderlich sind, aufbewahren und dem Kunden auf angemessene Anfrage zur Verfügung stellen und angemessene Prüfungen, einschließlich Inspektionen, durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Prüfer in Bezug auf die Verarbeitung der persönlichen Kundendaten durch InterMaxGroup oder seinen/seine Unterauftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 Absatz 3 Buchstabe h des GSDVO ermöglichen und zu diesen beitragen.
7.8 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass InterMaxGroup von ihm angewiesen ist, inwieweit InterMaxGroup berechtigt ist, die persönlichen Daten des Kunden zu nutzen und zu verarbeiten. Unbeschadet von Abschnitt 12.1 dieser Vereinbarung hat der Kunde InterMaxGroup daher gegen alle Ansprüche, Klagen oder Verfahren, die von einer betroffenen Person oder einer Aufsichtsbehörde aufgrund einer Handlung oder Unterlassung von InterMaxGroup erhoben werden, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, soweit diese Handlung oder Unterlassung direkt auf die Anweisungen des Kunden zurückzuführen ist.
7.9 Der Kunde ermächtigt InterMaxGroup hiermit generell, Unterauftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen zu benennen.
7.10 In Bezug auf jeden von InterMaxGroup ernannten Unterauftragsverarbeiter wird InterMaxGroup:
(a) sicherstellen, dass die Vereinbarung zwischen InterMaxGroup und dem Unterauftragsverarbeiter durch einen schriftlichen Vertrag geregelt wird, der Bedingungen enthält, die mindestens das gleiche Schutzniveau für persönliche Kundendaten bieten wie die in diesem Abschnitt 7 und Auflistung 1 dargelegten und die Anforderungen von Artikel 28 Absatz 3 der GSDVO erfüllen; und
(b) gegenüber dem Kunden für die Handlungen oder Unterlassungen eines solchen Unterauftragsverarbeiters im Zusammenhang mit der Verarbeitung von persönlichen Kundendaten, die im Auftrag von InterMaxGroup verarbeitet werden, voll haftbar sein.
7.11 Wenn InterMaxGroup Änderungen bezüglich der Aufnahme oder des Austauschs eines Unterauftragsverarbeiters vorschlägt, muss InterMaxGroup den Kunden so bald wie möglich vor der Durchführung einer solchen Änderung schriftlich benachrichtigen und dabei folgende Angaben machen:
(a) den Namen eines beliebigen Unterauftragsverarbeiters, den er beabsichtigt, aufzunehmen oder zu ersetzen;
(b) die Verarbeitungsaktivität oder Aktivitäten, die von der vorgeschlagenen Änderung betroffen sind;
(c) die Gründe für die vorgeschlagene Änderung; und
(d) das vorgeschlagene Datum für die Durchführung der Änderung.
7.12 Wenn der Kunde (in angemessener Weise und in gutem Glauben handelnd) InterMaxGroup innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt einer Mitteilung gemäß Abschnitt 7.11 schriftlich über etwaige Einwände gegen die vorgeschlagene Änderung informiert, werden die Parteien ihre jeweiligen angemessenen Anstrengungen unternehmen, um die Einwände des Kunden zu klären. Kann eine solche Lösung nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Einwände des Kunden bei InterMaxGroup vereinbart werden, hat InterMaxGroup das Recht, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, nachdem der Kunde darüber informiert wurde.
7.13 Die Parteien erkennen an, dass InterMaxGroup bei der Bereitstellung der Dienstleistungen im Rahmen der ursprünglichen Vereinbarung persönliche Kundendaten außerhalb des EWR übertragen kann. Werden persönliche Kundendaten außerhalb des EWR übertragen, gelten die Bestimmungen der Abschnitte 7.14, 7.15, 7.16 und 7.17, sofern nicht anders angegeben:
a) die Übertragung basiert auf dem Privacy Shield Schutzsystems, wobei in diesem Fall die Bestimmungen von Abschnitt 7.18 für eine solche Übertragung gelten; oder
(b) die Übermittlung erfolgt an ein Drittland, ein Gebiet oder einen oder mehrere bestimmte Bereiche innerhalb dieses Drittlandes oder an eine internationale Organisation, die nach Auffassung der Europäischen Kommission (gemäß Artikel 45 des GSDVO) ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bietet.
7.14 Die Parteien vereinbaren, dass alle Bedingungen und Bestimmungen der Standardvertragsklauseln durch Bezugnahme auf diese Vereinbarung mit derselben Kraft und Wirkung aufgenommen werden, als seien sie vollständig in dieser Vereinbarung festgelegt, mit der Ausnahme, dass Anhang 1 der Standardvertragsklauseln durch Auflistung 1 dieser Vereinbarung und Anhang 2 der Standardvertragsklauseln durch Auflistung 2 dieser Vereinbarung ersetzt wird.
7.15 InterMaxGroup verpflichtet sich, keine persönlichen Kundendaten außerhalb des EWR zu übertragen, ohne:
(a) die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden; und
(b) die Einhaltung und Ausführung der Standardvertragsklauseln (die von Zeit zu Zeit geändert, aktualisiert, ersetzt oder neu herausgegeben werden können) in Bezug auf die Übertragung von persönlichen Kundendaten außerhalb des EWR mit dem Kunden.
7.16 InterMaxGroup erklärt sich hiermit bereit, die in den Standardvertragsklauseln festgelegten Verpflichtungen des Datenimporteurs in Bezug auf die Übertragung von persönlichen Kundendaten außerhalb des EWR in Verbindung mit den Verpflichtungen von InterMaxGroup im Rahmen dieses Vertrags zu erfüllen.
7.17 Sofern die Standardvertragsklauseln während der Laufzeit dieser Vereinbarung von der Europäischen Kommission aktualisiert, ersetzt, geändert oder neu herausgegeben werden (wobei die aktualisierten Standardvertragsklauseln die neuen Vertragsklauseln sind):
(a) gelten die neuen Vertragsklauseln als Ersatz für die Standardvertragsklauseln, und die Parteien verpflichten sich, an die Bedingungen der neuen Vertragsklauseln gebunden zu sein, die zum Zeitpunkt der Aktualisierung gelten; und
(b) InterMaxGroup wird auf Wunsch des Kunden eine Fassung der neuen Vertragsklauseln erstellen.
7.18 Dieser Abschnitt 7.18 gilt nur in dem Maße, wie Abschnitt 7.13(a) Anwendung findet.
(a) InterMaxGroup vertritt und garantiert:
(i) dass sie sich selbst für das Privacy Shield zertifiziert hat und alle angemessenen Schritte unternehmen wird, um während der Laufzeit der ursprünglichen Vereinbarung eine gültige, beim US-Handelsministerium registrierte Privacy Shield-Zertifizierung zu erhalten und aufrechtzuerhalten (Zertifizierung);
(ii) persönliche Kundendaten nur in Übereinstimmung mit ihrer Zertifizierung und den Verpflichtungen und Anforderungen des Privacy Shield zu verarbeiten;
(iii) nicht durch eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung die Anforderungen des Privacy Shield verletzen oder auf andere Weise dazu führen, dass seine Zertifizierung ungültig wird oder nicht mehr besteht; und
(iv) den Kunden zu benachrichtigen, sobald er feststellt, dass er von der Liste der Privacy Shields entfernt wurde oder entfernt werden wird.
7.19 Ungeachtet des Vorstehenden behält sich InterMaxGroup das Recht vor, wenn das Privacy Shield von einem zuständigen Gericht für ungültig erklärt oder anderweitig ausgesetzt oder aufgehoben wird, nach eigenem Ermessen Änderungen oder Ergänzungen an dieser Vereinbarung vorzunehmen, um weiterhin Übertragungen von persönlichen Kundendaten in die USA zu ermöglichen (oder fortzusetzen), ohne gegen das geltende DV-Gesetz zu verstoßen.
7.20 Sofern von den Parteien nicht anders schriftlich vereinbart, erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass die persönlichen Kundendaten von InterMaxGroup in Übereinstimmung mit der Datenaufbewahrungspolitik von InterMaxGroup aufbewahrt werden.
- Kundenanforderungen
8.1 Der Kunde darf und wird jeden seiner Anwender und Partner dazu anhalten, weder direkt noch indirekt in Verbindung mit deren Geschäftspraktiken oder Aktivitäten oder auf oder in Verbindung mit Websites, die von diesen kontrolliert oder betrieben werden, oder auf oder in Verbindung mit Websites, in denen sie die Anwendung nutzen, zu handeln: (a) sich an politischen Hassbeschaffungen, rassistischen, ethnischen, betrügerischen, irreführenden oder anderweitig anstößigen Inhalten oder falscher oder irreführender Werbung zu beteiligen, diese zu unternehmen, zu fördern oder anzuzeigen, (b) sich an Hacking oder Software-Raubkopien beteiligen, diese durchführen, fördern oder anzeigen, (c) sich an Aktivitäten zu beteiligen, diese zu unternehmen, zu fördern oder anzuzeigen, die gegen geltende staatliche, bundesstaatliche, nationale oder internationale Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen, (d) sich an Aktivitäten beteiligen, diese durchführen, fördern oder anzeigen, die gegen den bundesstaatlichen CAN-SPAM Act von 2003 (USA) oder andere anwendbare staatliche oder internationale SPAM- oder elektronische Marketinggesetze in der jeweils geltenden Fassung verstoßen; oder (e) sich an Aktivitäten beteiligen, diese durchführen, fördern oder anzeigen, die gegen das DV-Gesetz oder die Datenschutz- oder -gesetze anderer anwendbarer Rechtsordnungen verstoßen.
8.2 Wenn Werbung, Lead-Generierung oder Website-Inhalte oder -Materialien nach alleinigem Ermessen von InterMaxGroup als nicht dem Wortlaut oder dem Geist der in dieser Vereinbarung festgelegten Standards entsprechen, kann InterMaxGroup vom Kunden Änderungen verlangen, um diese Inhalte und Materialien in Übereinstimmung mit diesen Standards zu bringen. Wenn der Kunde die erforderlichen Änderungen nicht sofort nach Aufforderung vornimmt, ist InterMaxGroup berechtigt, ohne Einschränkung der anderen Rechtsmittel, die InterMaxGroup nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, den Inhalt und/oder das Material zu entfernen, eine anwendbare Kampagne auszusetzen oder diese Vereinbarung sofort zu beenden, ohne gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden zu können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass InterMaxGroup das Recht hat, von Zeit zu Zeit die Inhalte und Materialien, die der Kunde auf oder durch die Anwendung oder in Verbindung mit der Nutzung der Anwendung bewirbt, verteilt und/oder anzeigt, zu überprüfen.
8.3 Wenn die Domäne oder IP (Internetprotokoll) des Kunden gemäß dem CAN-SPAM Act von 2003 (USA) auf einer "schwarzen Liste" für SPAM steht, kann InterMaxGroup verlangen, dass der Kunde die entsprechende Werbekampagne, Links und/oder Websites (einschließlich Landing Pages) nach Benachrichtigung des Kunden unverzüglich aussetzen und dauerhaft entfernen lässt. Wenn die Angelegenheit nicht sofort vom Kunden gelöst wird, einschließlich durch Aussetzung und dauerhafte Entfernung der entsprechenden Werbekampagne, Links und/oder Websites, behält sich InterMaxGroup das Recht vor (ohne Einschränkung der anderen Rechtsmittel, die InterMaxGroup nach Gesetz oder Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen), die Domain oder das IP des Kunden, diese Kampagne, Links und/oder Websites (soweit für InterMaxGroup zugänglich), den Zugriff des Kunden auf die Anwendung unabhängig zu suspendieren oder andere Maßnahmen zu ergreifen, die sie unter den Umständen für notwendig oder angemessen hält, oder diese Vereinbarung (und die Nutzung der Anwendung durch den Kunden) sofort zu beenden, ohne dem Kunden gegenüber haftbar zu sein, wobei dies in jedem Fall im alleinigen Ermessen von InterMaxGroup liegt.
- Vertraulichkeit
9.1 Während der Laufzeit dieses Abkommens und für drei (3) Jahre danach erhält jede Partei vertrauliche Informationen (die empfangende Partei) der anderen Partei (die offenlegende Partei), und wird: (a) diese vertraulichen Informationen als vertrauliches Eigentum der offenlegenden Partei behandeln und für jeden Verstoß gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung durch sie selbst oder eine befugte Person, die in ihrem Namen vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei erhält (einschließlich, im Falle des Kunden, eines Verstoßes durch einen Anwender oder Partner), verantwortlich sein; (b) die vertraulichen Informationen nur im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zu verwenden; (c) die vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen (außer in dem hierin genehmigten Umfang und außer an die Mitarbeiter oder unabhängigen Auftragnehmer dieser Partei, die (i) einen Bedarf an solchen vertraulichen Informationen haben, (ii) über die vertrauliche Natur solcher Informationen und die für sie in Verbindung damit geltenden Verpflichtungen informiert wurden und (iii) in Bezug auf solche Informationen strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, wie sie hierin festgelegt sind); und (d) die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei wie ihre eigenen höchst vertraulichen Informationen zu wahren, wobei jedoch die empfangende Partei in keinem Fall weniger als die angemessene Sorgfalt walten lassen darf.
9.2 Vertrauliche Informationen sind in Bezug auf eine bestimmte Partei die Formeln, Methoden, das Know-how, die Verfahren, die Entwürfe, die neuen Produkte, die Entwicklungsarbeit, die Marketinganforderungen, die Geschäfts- und Marketingpläne, die Kundennamen, die Namen potenzieller Kunden, die Bedingungen und die Preisgestaltung im Rahmen dieses Vertrags, alle Daten in Bezug auf ein Forschungsprojekt, die Arbeit in der Entwicklung, die Technik, die Herstellung, das Marketing und den Service, Finanzierungs- oder Personalangelegenheiten, Daten in Bezug auf die gegenwärtigen oder zukünftigen Produkte, Verkäufe, Lieferanten, Kunden, Auftraggeber, Mitarbeiter, Investoren oder Geschäftspartner dieser Partei (einschließlich aller vertraulichen Informationen dieser Lieferanten, Kunden, Auftraggeber, Mitarbeiter, Investoren oder Geschäftspartner) sowie alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung schriftlich eindeutig als vertraulich gekennzeichnet sind, sowie im Falle von InterMaxGroup auch die Anwendung. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) vor dem Datum der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder sind; (b) von einer dritten Partei, die in Bezug auf solche Informationen nicht der Geheimhaltungspflicht unterliegt, rechtmäßig von der empfangenden Partei erhalten wurden oder werden; (c) der empfangenden Partei bekannt waren oder bereits bekannt sind oder sich im Besitz der empfangenden Partei befinden; oder (d) nach geltendem Recht oder durch einen staatlichen oder gerichtlichen Beschluss, eine Verordnung, Regelung oder Vorschrift offengelegt werden müssen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei vor der Offenlegung schriftlich in dem gesetzlich zulässigen Umfang benachrichtigt.
9.3 Die empfangende Partei erkennt an, dass die offenlegende Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet, wenn die empfangende Partei eine der Bestimmungen dieses Abschnitts verletzt. Dementsprechend hat die offenlegende Partei, wenn eine empfangende Partei oder einer ihrer jeweiligen Agenten oder Vertreter gegen eine der Bestimmungen dieses Abschnitts verstößt oder zu verstoßen droht, unbeschadet aller ihr zur Verfügung stehenden Rechte und Rechtsmittel Anspruch, einschließlich einer gerechten Entschädigung, mit der ein möglicher Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Abschnitts durch die empfangende Partei eingeschränkt wird, ohne dass ein Schaden nachgewiesen oder eine Kaution oder eine andere Sicherheit gestellt werden muss.
- Gewährleistungsausschluss
DIE ANWENDUNG WIRD IN DER "VORLIEGENDEN FORM" UND OHNE JEDE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GARANTIE ODER BEDINGUNG IRGENDWELCHER ART ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. InterMaxGroup MACHT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN BEZÜGLICH DER ANWENDUNG ODER DES BETRIEBS ODER DER VERWENDUNG DAVON. InterMaxGroup SCHLIESST HIERMIT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND BEDINGUNGEN IN DEM GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG AUS, EINSCHLIESSLICH JEDER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIE, DIE SICH AUS DEM GESETZ ODER ANDERWEITIG AUS DEM GESETZ ODER AUS EINEM GESCHÄFTSVORGANG ODER DER NUTZUNG ODER DEM HANDEL ERGIBT. InterMaxGroup SCHLIESST HIERMIT ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER AUS, DIE SICH AUF DIE ANWENDUNG UND DEN BETRIEB ODER DIE NUTZUNG BEZIEHEN. InterMaxGroup GARANTIERT NICHT, DASS DIE ANWENDUNG ALLE GESCHÄFTSANFORDERUNGEN DES KUNDEN ERFÜLLT ODER, DASS DER BETRIEB DER ANWENDUNG UNTERBRECHUNGS- ODER FEHLERFREI IST.
- Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung
IN DEM NACH DEM ANWENDBAREN RECHT MAXIMAL ERLAUBTEN UMFANG HAFTET InterMaxGroup IN KEINEM FALL NACH DER THEORIE DER UNERLAUBTEN HANDLUNG, DES VERTRAGS ODER DER VERSCHULDENSUNABHÄNGIGEN HAFTUNG FÜR BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE-, STRAF- ODER EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH DES VERLUSTS VON GEWINNEN, DATEN ODER GOODWILL, UNABHÄNGIG DAVON, OB InterMaxGroup DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR ODER HÄTTE BEKANNT SEIN MÜSSEN. DIE KUMULATIVE GESAMTHAFTUNG VON InterMaxGroup FÜR SCHÄDEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS (UNABHÄNGIG VON DER FORM DER KLAGE, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG) ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN BETRAG, DEN DER KUNDE WÄHREND DER ZWÖLF (12) MONATE VOR DER GELTENDMACHUNG DER ANGEBLICHEN SCHÄDEN ALS GEBÜHREN IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GEZAHLT HAT.
- Entschädigung
12.1 Der Kunde und seine Nachfolger und Rechtsnachfolger sind verpflichtet, InterMaxGroup und seine Aktionäre, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter sowie seine und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Forderungen, Verluste, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten), Ausgaben, Verpflichtungen, Haftungen, Schäden, Rückforderungen und Mängel, einschließlich Zinsen, Strafen, angedrohte Ansprüche oder Forderungen, zu entschädigen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die sich aus (a) einem Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen des Kunden, (b) einer Handlung oder Unterlassung des Kunden oder seiner Nutzer oder Partner, (c) den Waren oder Dienstleistungen des Kunden, (d) den Geschäftspraktiken und/oder Werbepraktiken von Partnern oder Nutzern oder (e) der Nutzung der Anwendung durch den Kunden oder die Nutzer oder Partner des Kunden, die nicht mit den Bedingungen dieser Vereinbarung übereinstimmen, ergeben, resultieren oder damit in Zusammenhang stehen.
12.2 InterMaxGroup und seine Nachfolger und Rechtsnachfolger müssen Kunde, und seine Aktionäre, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und Vertreter sowie seine und ihre jeweiligen Nachfolger und Rechtsnachfolger von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Verfahren, Forderungen, Verluste, Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten), Ausgaben, Verpflichtungen, Haftungen, Schadensersatz, Rückforderungen und Mängel, einschließlich Zinsen, Strafen, angemessene Rechtskosten und Kosten, die einer solchen freigestellten Partei entstehen oder durch Ansprüche, angedrohte Ansprüche oder Forderungen Dritter entstehen, die sich aus einer Verletzung der in dieser Vereinbarung dargelegten Zusicherungen, Garantien und Verpflichtungen von InterMaxGroup erInterMaxGroupen, daraus resultieren oder damit zusammenhängen - entschädigen, verteidigen und schadlos halten. Ungeachtet des Vorstehenden übernimmt InterMaxGroup keine Haftung oder Entschädigungsverpflichtung für solche Ansprüche, die sich aus (i) der Nutzung der Anwendung in Kombination mit nicht genehmigten Produkten Dritter, einschließlich Hardware und Software, (ii) Änderungen oder Wartung der Anwendung durch eine andere Partei als InterMaxGroup oder (iii) oder der Nutzung der Anwendung in einer hier nicht genehmigten Weise oder unter Verletzung dieser Vereinbarung ergeben.
12.3 Die vorstehenden Entschädigungsverpflichtungen sind an die Bedingung der entschädigten Partei geknüpft: (a) die entschädigende Partei unverzüglich schriftlich über den betreffenden Anspruch informiert; (b) auf Kosten der entschädigenden Partei in angemessener Weise mit der entschädigenden Partei bei der Verteidigung eines solchen Anspruchs zusammenarbeitet; und (c) der entschädigenden Partei das Recht einräumt, die Verteidigung und Beilegung eines solchen Anspruchs zu regeln, mit der Ausnahme, dass die entschädigende Partei ohne vorherige schriftliche Zustimmung der entschädigten Partei keine andere Regelung als die des Geldschadens treffen darf.
- Einhaltung der anwendbaren Gesetze
Der Kunde muss alle anwendbaren Bundes-, Landes-, Staats-, Kreis- und Kommunalgesetze, Verordnungen, Vorschriften und Codes einhalten und wird alle erforderlichen Genehmigungen, Zulassungen, Inspektionen und Zertifikate beschaffen, um sein Geschäft in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu betreiben.
- Verwendung der Marken des Kunden
Der Kunde gewährt InterMaxGroup für die Dauer der Laufzeit eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, öffentlichen und digitalen Anzeige und Verbreitung des Namens, der Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos, URLs (Kundenmarken) des Kunden, um für InterMaxGroup, sein Unternehmen und seine Anwendung zu werben und zu fördern. InterMaxGroup erklärt sich damit einverstanden, dass diese Vereinbarung keinerlei Rechte, Titel oder Anteile an Kundenmarken gewährt, außer dem Recht, die Kundenmarken in der in dieser Vereinbarung vorgesehenen Weise zu nutzen. Nichts in dieser Vereinbarung gibt dem Kunden das Recht oder die Lizenz, das InterMaxGroup-Logo oder andere Marken, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Logos von InterMaxGroup ohne vorherige schriftliche Genehmigung von InterMaxGroup zu verwenden.
- Beendigung
15.1 Jede Partei kann diese Vereinbarung während der Laufzeit kündigen: (a) mit Wirkung von dreißig (30) Tagen vor der schriftlichen Mitteilung (zehn (10) Tage in Bezug auf die Zahlung der Gebühren), wenn die andere Partei eine ihrer wesentlichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt oder gegen sie verstößt und diese Verletzung oder diesen Verstoß nicht i